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   BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66   

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https://dejure.org/1968,298
BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66 (https://dejure.org/1968,298)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1968 - IV C 10.66 (https://dejure.org/1968,298)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1968 - IV C 10.66 (https://dejure.org/1968,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung zur Errichtung eines sechsgeschossigen Altenheims und Pflegeheims - Anforderungen an die Verletzung nachbarschützender Normen durch den Erlass einer Baugenehmigung - Beachtung des Nachbarschutzes bei der Erteilung eines Dispenses nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 31 Abs. 2; GG Art 19 Abs. 4
    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65

    Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Errichtung eines Vierfamilienhauses -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66
    § 31 Abs. 2 BBauG räumt Vorschriften, die nicht ihrerseits nachbarschützend sind, keine nachbarschützenden Wirkungen ein (im Anschluß an Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 -).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571) entschieden, daß der Inhalt des Nachbarschutzes nicht durch § 31 Abs. 2 BBauG festgelegt wird und daher der Begriff des nachbarlichen Interesses in § 31 Abs. 2 BBauG nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    § 31 Abs. 2 BBauG hat mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, u.a. Urteil von 12. Januar 1968 - BVerwG 4 C 10.66 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 4).
  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Freilich ist der Nachbar, der sich durch die rechtswidrige Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen nachteilig betroffen fühlt, dann nicht schutzlos, wenn die objektiv rechtswidrige Baugenehmigung das in besonderen Fällen nachbarschützend wirkende Rücksichtnahmegebot oder das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht verletzt (BVerwG, Urteil vom 12.01.1968 - 4 C 10.66 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 4; BVerwG, Urteil vom 10.12.1982 - 4 C 49.79 - NJW 1983, 1574).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

    - 4 C 39.86 -, BauR 1990, 453 = juris Rn. 15, vom 13. Juni 1980 - IV C 31.77 -, BRS 36 Nr. 185 = juris Rn. 17, vom 23. August 1974 - IV C 29.73 -, BRS 28 Nr. 127 = juris Rn. 29, und vom 12. Januar 1968 - IV C 10.66 -, juris Rn. 18, Beschluss vom 28. Juli 1994.
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